AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Hintergrund

Geld & Co.
Negativsteuer

Bis zu einem Einkommen von ca. € 1.100 brutto monatlich (Stand 2012) bezahlst du als Lehrling keine Lohnsteuer. Du kannst jedoch einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern. Dann bekommst du bis zu € 110 rückerstattet.

Pendlerzuschlag
Wenn dein Weg zur Arbeit mindestens 20 km pro Strecke (einfache Wegstrecke) beträgt, dann nütze den Pendlerzuschlag! Er bringt dir eine höhere Steuergutschrift (höchstens € 251).

Das Pendlerpauschale und den Pendlerzuschlag gibt es aber nur dann, wenn für dich tatsächlich Fahrtkosten anfallen.

Neu ab 2010: Das Finanzamt nimmt keine kopierten Formulare mehr entgegen – nur originale Formulare oder Anträge über Finanzonline! Antragsformulare ab 2010 (L1) bitte direkt beim zuständigen Finanzamt anfordern. Das ausgefüllte Formular (L1) direkt ans Finanzamt schicken!

Wichtig: Den Antrag kannst du bis zu 5 Jahre rückwirkend stellen.

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