
Lehre
Pflichten
Deine Pflichten als Lehrling
Du musst- dich bemühen, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die du für deinen Lehrberuf brauchst (im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
- die Aufgaben, die dir im Rahmen deiner Ausbildung übertragen werden, gewissenhaft ausführen.
- dich an Arbeitszeiten, Schutzvorschriften usw. halten.
- mit den Materialien und Werkzeugen des Betriebs sorgsam umgehen.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für dich behalten.
- deinen Lehrberechtigten umgehend verständigen, wenn du krank bist oder aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit kommen kannst.
- die Berufsschule besuchen.
- dem Lehrberechtigten deine Berufsschulzeugnisse zeigen, ohne dass er danach fragt.
- dem Lehrberechtigten deine Hefte und Schularbeiten zeigen, wenn er danach fragt.
Achtung: Wenn du deine Pflichten vernachlässigst, kann dies zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses führen.
Die Pflichten deines Lehrberechtigten
Er muss- deinen Lehrvertrag innerhalb von drei Wochen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anmelden.
- dich bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger (VGKK) anmelden.
- dich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Berufsschule zum Schulbesuch anmelden.
- für deine Ausbildung sorgen oder Personen bestimmen, die diese Ausbildung durchführen können.
- dir beibringen, wie du deine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kannst.
- dir beibringen, wie du dich verantwortungsbewusst zu verhalten hast.
- dir eine Lehrlingsentschädigung bezahlen. Diese ist in den meisten Lehrberufen durch einen Kollektivvertrag festgelegt.
- dir zum Berufsschulbesuch bezahlt freigeben.
- dafür sorgen, dass du regelmäßig die Berufsschule besuchst.
- dir im Krankheitsfall (Unglücksfall) für einen bestimmten Zeitraum die Lehrlingsentschädigung weiterbezahlen.
- dich für die im Lehrvertrag vereinbarten Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kurs, Partnerbetrieb) bezahlt freistellen.
- dir die zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung und zu anderen notwendigen Teilprüfungen erforderliche Zeit freigeben. Er muss dir in dieser Zeit die Lehrlingsentschädigung weiterbezahlen.
- dir die Kosten der Prüfungsgebühr (auch Prüfungstaxe) ersetzen, wenn du während der Lehrzeit oder während der Weiterverwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung antrittst.
Er darf
- dich nur für Tätigkeiten einsetzen, die im Berufsbild deines Lehrberufes festgelegt sind (keine berufsfremden Tätigkeiten).
- dir keine Aufgaben übertragen, die deine Kräfte übersteigen.
- dich nicht misshandeln oder schlagen und muss dich vor Misshandlungen und Beleidigungen anderer Personen schützen.

Broschüren
