AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Lehre
Probezeit

In den ersten drei Monaten deines Lehrverhältnisses befindest du dich in der Probezeit. Wenn du zu Beginn des Lehrverhältnisses eine lehrgangsmäßige Berufsschule besuchst, gilt: nach Ende der Berufsschule sind die ersten sechs Wochen im Betrieb deine Probezeit.

Wichtige Informationen zur Probezeit:

  • Der Lehrvertrag kann von dir oder deinem Lehrberechtigten in der Probezeit jederzeit aufgelöst werden.
  • Es muss kein Grund für die Auflösung angegeben werden.
  • Es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
  • Die Auflösung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Wenn du auflösen willst und noch nicht volljährig bist, brauchst du die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters.

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