AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

Diese Website benötigt JavaScript, um korrekt angezeigt zu werden.
Bitte aktivieren Sie in Ihrem Browser JavaScript bzw. Active Scripting.
AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.
Hintergrund

Pflichtpraktikum
Abfertigung neu

Dein Dienstgeber muss ab Beginn deines Arbeitsverhältnisses (Praktikum) einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgeltes (inklusive allfälliger Sonderzahlungen) an deinen zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Vorarlberger Gebietskrankenkasse) weiterleiten. Dieser überweist den Betrag an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse deines Betriebes.

Dein Arbeitsverhältnis (Praktikum) muss länger als einen Monat dauern. Der erste Monat ist für deinen Arbeitgeber jedenfalls beitragsfrei. Wenn du innerhalb der nächsten 12 Monate wieder ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber vereinbarst, setzt die Beitragspflicht für deinen Dienstgeber mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein.

Aktuelle Events