AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Hintergrund

Pflichtpraktikum
Arbeitszeit

Für Schüler/innen unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:

  • Arbeitszeit: grundsätzlich acht Stunden täglich/40 Stunden wöchentlich
  • Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag abgegolten werden
  • ab 16 Jahren darf bis 23.00 Uhr gearbeitet werden, unter 16 Jahren nur bis 20.00 Uhr
  • eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden
  • eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23.00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr mit der Arbeit beginnen)
  • Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu
  • jeder zweite Sonntag ist arbeitsfrei

Hinweis: Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. Bestelle bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg deinen Arbeitszeitkalender.

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