AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Lehre
Auflösung des Lehrverhältnisses

Ein Lehrverhältnis endet normalerweise

  • mit dem im Lehrvertrag vereinbarten Zeitpunkt oder
  • mit der schon vorher positiv absolvierten Lehrabschlussprüfung (dein Lehrverhältnis endet dann mit dem darauf folgenden Sonntag).

Andere Möglichkeiten der Auflösung:

Auflösung während der Probezeit
Du oder dein Lehrberechtigter können das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen.

Einvernehmliche Auflösung
Diese Möglichkeit kann gewählt werden, wenn sowohl du als auch dein Lehrberechtigter das Lehrverhältnis auflösen wollen. Dazu ist allerdings eine so genannte Belehrung durch die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK notwendig. Du wirst in einem Gespräch über die Vorteile und Nachteile der Auflösung informiert.

Entlassung
Dein Lehrberechtigter kann das Lehrverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig auflösen, z.B. bei

  • Diebstahl
  • nicht erlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes
  • unentschuldigtem Fernbleiben von der Berufsschule
  • Verrat eines Dienstgeheimnisses oder
  • Pflichtverletzungen trotz mehrmaliger Ermahnung (dazu zählt auch mehrmaliges Zuspätkommen)

Austritt
Auch du bist berechtigt, das Lehrverhältnis aus folgenden Gründen vorzeitig aufzulösen:

  • wenn du deine Lehrlingsentschädigung nicht bekommst
  • aus gesundheitlichen Gründen
  • wenn du geschlagen oder erheblich beleidigt wirst
  • wenn du nicht nach den Ausbildungszielen ausgebildet wirst
  • wenn du deinen Lehrberuf aufgeben möchtest usw.

In jedem Fall muss die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses schriftlich erfolgen. Bei Lehrlingen, die noch nicht volljährig sind, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (der Eltern) erforderlich.

Das Formular für eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses kannst du bei uns anfordern info@akbasics.at.

Wenn es zu einer vorzeitigen Auflösung deines Lehrverhältnisses kommt, solltest du vorher immer Kontakt mit der Lehrlings und Jugendabteilung der AK aufnehmen.

Melde dich auch unverzüglich bei uns, wenn du unberechtigt entlassen wurdest. Wir werden dann gemeinsam mit dir die optimale Lösung erarbeiten bzw. dir zu deinen Ansprüchen verhelfen.

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