
Konsument
Einkauf und Recht
Auch bei Alltagssituationen z. B. wie bei einem Einkauf von Kleidung oder Elektronikartikel ist es wichtig, dass du weißt, welche Rechte du hast.
Egal ob du ein Geschenk umtauschen willst, Gebrauch von Gewährleistung und Garantie machst, oder einen Ratenkauf in Anspruch nehmen willst, alles ist für dich als Konsument gesetzlich geregelt.
Egal ob du ein Geschenk umtauschen willst, Gebrauch von Gewährleistung und Garantie machst, oder einen Ratenkauf in Anspruch nehmen willst, alles ist für dich als Konsument gesetzlich geregelt.
Gesetzliche Gewährleistung
Gewährleistung heißt, dass der Händler für die einwandfreie Ware oder Leistung einzustehen hat. Die Gewährleistung betrifft aber nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder Leistung bereits vorhanden waren.Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung beträgt bei beweglichen Sachen (z. B. Elektrogeräte, Bücher, Moped, Auto, Möbel) 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen (z. B. Wohnung, Grundstück, Einbaumöbel) 3 Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache zu laufen. Sie kann vertraglich zwar verlängert, beim Konsumentengeschäft aber nicht verkürzt werden.
Achtung: Beim Kauf von gebrauchten beweglichen Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss aber zwischen dem Unternehmer und dir als Konsument im Einzelnen ausgehandelt werden.
Ein Vermerk in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - d. h. das berühmte Kleingedruckte - reicht nicht aus. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.
Deine Gewährleistungsrechte als Konsument können vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
Garantie
Üblicherweise geben Händler oder Hersteller auf ihre Waren Garantien. Du als Konsument bis damit gegen alle möglichen Mängel abgesichert. Aber nur dann, wenn sich bei der gekauften Ware innerhalb einer bestimmten Frist Mängel herausstellen.Das Konsumentenschutzgesetz regelt die Inhalte und die Verpflichtungen von vertraglichen Garantien. Eine Garantie hat einen vertraglichen Charakter. Das bedeutet, dass nur der Händler oder der Hersteller Verpflichtungen daraus hat. Die Garantiebedingungen, die vertraglich vereinbart sind, geben Auskunft über den Inhalt der Garantie.
Kontakt
Hast du dazu Fragen oder ein konkretes Problem? Unsere Konsumentenabteilung hilft dir gerne weiter.Telefon 050/258-3000
Fax 050/258-3001
konsumentenschutz@ak-vorarlberg.at
Montag bis Donnerstag, 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr
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