
Pflichtpraktikum
Entlohnung
Dein Lohn entspricht der Lehrlingsentschädigung jenes Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse entspricht. Du musst monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthalten muss:
Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und sofort eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.
Achtung: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig (mit Hilfe der AK Vorarlberg) geltend machst!
Hinweis: Deine genaue Entlohnung erfährst in unserer Lehrlings- und Jugendabteilung; wir überprüfen auch deine Abrechnungen.
- Lohn bis zum letzten Arbeitstag
- Anteilige Jahresremuneration (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit
- Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub
- Feiertagsarbeit muss extra abgegolten werden
Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und sofort eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.
Achtung: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig (mit Hilfe der AK Vorarlberg) geltend machst!
Hinweis: Deine genaue Entlohnung erfährst in unserer Lehrlings- und Jugendabteilung; wir überprüfen auch deine Abrechnungen.
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