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Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Wenn du für die Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen kannst (Begründung erforderlich!) und eine Wegstrecke mindestens 2 km beträgt, können deine Eltern beim Finanzamt einen Antrag auf Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (Beih 94) stellen.
Bei Fragen zur Antragsstellung bzw. zum Ausfüllen, wende dich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zur Antragsstellung bzw. zum Ausfüllen, wende dich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
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