Druckansicht
 
Downloads
Survival Kit (Pdf)

Survival Kit

Hier gedruckt anfordern

 
Was ist ein Ferialjob?

Wenn du in den Ferien arbeitest, begründest du ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Das ist erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt. Es gelten auch für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Dieser gilt für eine bestimmte Branche (z. B. Handel, Metallgewerbe usw.) und regelt die wichtigsten Details deiner Tätigkeit. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden (z. B. in einem so genannten Dienstzettel).

Wichtig! Als ArbeitnehmerIn musst du vom Betrieb bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden.

 
Wie viel verdienst du?

Für die meisten Branchen ist im Kollektivvertrag festgelegt, wie viel du pro Monat mindestens verdienen musst. Zum regulären Lohn kommen zumeist noch anteilig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine Ersatzleistung für entstandene Urlaubsansprüche.

Es ist aber trotzdem wichtig, dass du vor Beginn deines Ferialjobs mit deinem Arbeitgeber den Lohn schriftlich fixierst (Dienstzettel). Für jeden Monat musst du eine eigene schriftliche Abrechnung (Lohnzettel) erhalten. In der Abrechnung sind Bruttobezug und die jeweiligen Abzüge (Sozialversicherung und Lohnsteuer) angegeben. Was übrig bleibt, ist der Nettobetrag und der gehört ganz dir.

 
Wie lange arbeiten?

Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivvertrag geregelt. Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze 40 Stunden. Wenn du trotzdem mehr als 40 Stunden arbeitest, handelt es sich um Überstunden, die du extra und mit einem Zuschlag bezahlt bekommen musst.

Wichtig! Es ist äußerst ratsam, deine gearbeiteten Stunden täglich schriftlich festzuhalten (z. B. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr). Nur so können wir dir bei der Geltendmachung von Überstunden helfen. Fordere unseren Arbeitszeitkalender an.

 
Checklist

Was musst du beachten?

Deine persönliche Checklist:
Vor dem Arbeitsbeginn

  • Ich kenne die Dauer meines Ferialjobs.
  • Ich weiß, was ich verdiene.
  • Ich weiß, welcher Kollektivvertrag für mein Arbeitsverhältnis gilt.
  • Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstgeber getroffen.

Während der Arbeit
  • Ich bin bei der Krankenkasse angemeldet.
  • Ich erhalte Abrechnungen und Lohn.
  • Ich schreibe täglich meine Stunden mit.
  • Ich weiß, wer mir bei Fragen/Problemen hilft.

Nach dem Arbeitsende
  • Ich habe meine Endabrechnung erhalten.
  • Ich habe meine Arbeitspapiere erhalten: Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsmarktservice (Arbeitsamt), Dienstzeugnis
  • Ich weiß, dass bei der Lehrlings- und Jugendabteilung meine Endabrechnung kontrolliert wird.
  • Ich weiß, wo ich meinen "Jahresausgleich" machen kann.

Noch ein Tipp:

Die kostenlose Broschüre "Ferien- und Nebenjobsuche" gibt dir nützliche Tipps für die Jobsuche und die Bewerbung, informiert über Servicestellen und Jobbörsen österreichweit sowie über Alternativen zum Ferialjob.

"aha" Ferienjobbörse: www.aha.or.at