Lehrlinge, die täglich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zurück fahren, haben Anspruch auf die Lehrlingsfreifahrt. Der Selbstbehalt beträgt Euro 19,60 pro Lehrjahr. Anträge sind im Lehrbetrieb, bei den Büros des Verkehrsverbundes und bei uns erhältlich.
Liegt die Berufsschule nicht auf derselben Wegstrecke, erhältst du in der Schule das Antragsformular für die Schülerfreifahrt. Der Selbstbehalt für ein Schuljahr beträgt ebenfalls Euro 19,60.
Eltern, deren Kind für die Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen kann (Begründung erforderlich!) und eine Wegstrecke mindestens 2 km beträgt, können beim Finanzamt einen Antrag auf Fahrtenbeihilfe stellen.
Anträge (Beih 94) und Auskünfte gibt es bei den Finanzämtern.
Eltern, deren Kind eine Blockberufsschule in einem anderen Bundesland besucht und wöchentlich einmal nach Hause fährt, haben Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe.
Diese beträgt derzeit pro Monat:
a) bis einschließlich 50 km – 19 Euro
b) über 50 km bis einschließlich 100 km – 32 Euro
c) über 100 km bis einschließlich 300 km – 42 Euro
d) über 300 km bis einschließlich 600 km – 50 Euro
e) über 600 km – 58 Euro
Anträge (Beih 85) und Auskünfte sind beim Finanzamt erhältlich.
Lehrlinge, die aufgrund ihres Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind (z. B. aufgrund der Entfernung zum Wohnort) oder eine lehrgangsmäßige Berufsschule mit Internat besuchen, können um einen Wohnzuschuss für Lehrlinge ansuchen. Der Antrag muss bei Besuch der Berufsschule spätestens drei Monate nach Ende der Fachklasse, für Zweitwohnsitze bis Ende März für das vorangegangene Jahr gestellt werden.
Weitere Informationen unter bildungszuschuss.at oder in der Lehrlingsabteilung.
Bis zu einem Einkommen von ca. Euro 1.025 brutto monatlich (Stand 2008) bezahlen Lehrlinge keine Lohnsteuer. Sie können jedoch vom Finanzamt einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern. Alle Lehrlinge, die unter diesem Einkommen verdienen, erhalten, wenn sie eine Arbeitnehmerveranlagung im folgenden Jahr machen, bis zu Euro 110 vom Finanzamt
Die Anträge können bis zu 5 Jahre rückwirkend gestellt werden.
Die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung sind hier oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erhältlich.



