
Konsument
Geschäftsfähigkeit mündiger Minderjähriger
Da mündige Minderjährige in aller Regel im Geschäftsverkehr, bei Käufen, etc. noch unerfahren sind, stehen sie unter dem besonderen Schutz der Gesetze.
Mündige Minderjährige sind deshalb beschränkt geschäftsfähig - das heißt, sie können einige Geschäfte schon selbst abschließen, brauchen aber für andere Geschäfte, vor allem größere Verpflichtungen, meist die Zustimmung der Eltern.
Als mündiger Minderjähriger giltst du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag.
Mündige Minderjährige sind deshalb beschränkt geschäftsfähig - das heißt, sie können einige Geschäfte schon selbst abschließen, brauchen aber für andere Geschäfte, vor allem größere Verpflichtungen, meist die Zustimmung der Eltern.
Als mündiger Minderjähriger giltst du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag.
Ohne Zustimmung deiner Eltern kannst du als mündiger Minderjähriger zum Beispiel folgende Rechtsgeschäfte abschließen:
sogenannte Taschengeldgeschäfte
z. B. Jausenkauf, Kauf von Zeitschriften, Kaugummis etc.
Annahme einer Schenkung, auch eines Geldgeschenks ohne Zweckwidmung
Die Annahme darf nicht mit Belastungen oder Verpflichtungen verbunden sein.
Zum Beispiel ist die Schenkung eines Reitpferdes mit hohen Unterhaltskosten verbunden (Stall, Futter, Tierarzt, …). Dafür brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, falls du nicht den ganzen Unterhalt des Pferdes von deinem Taschengeld oder deinem Einkommen selber zahlen kannst.
Eine neue Jacke aber zieht keine Folgekosten nach sich und eine solche kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern geschenkt bekommen.
selbstständig über alle Sachen verfügen
… die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind.
dich selbstständig zu Leistungen verpflichten
… soweit dadurch nicht die Befriedigung deiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird. Deine Eltern haben aber das Recht, solche Verpflichtungsverhältnisse aus wichtigen Gründen vorzeitig zu lösen, z. B wenn deine Schulleistungen darunter leiden.
Beispiel: Für eine kranke Nachbarin gegen Geld die Besorgung kleinerer Einkäufe übernehmen.
einen Ferialjob ausüben
… sofern du deine Schulpflicht (9. Schulstufe) beendet und du das 15. Lebensjahr vollendet hast.
über dein Einkommen aus eigenem Erwerb selbstständig verfügen
… sofern dadurch die Gefährdung deiner Lebensbedürfnisse nicht eintritt.
Beispiel: Du kaufst mit deinem Taschengeld für dein Fahrrad / Moped Ersatzteile oder lässt eine kleine Reparatur an deinem Fahrrad / Moped durchführen.
sogenannte Taschengeldgeschäfte
z. B. Jausenkauf, Kauf von Zeitschriften, Kaugummis etc.
Annahme einer Schenkung, auch eines Geldgeschenks ohne Zweckwidmung
Die Annahme darf nicht mit Belastungen oder Verpflichtungen verbunden sein.
Zum Beispiel ist die Schenkung eines Reitpferdes mit hohen Unterhaltskosten verbunden (Stall, Futter, Tierarzt, …). Dafür brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, falls du nicht den ganzen Unterhalt des Pferdes von deinem Taschengeld oder deinem Einkommen selber zahlen kannst.
Eine neue Jacke aber zieht keine Folgekosten nach sich und eine solche kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern geschenkt bekommen.
selbstständig über alle Sachen verfügen
… die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind.
dich selbstständig zu Leistungen verpflichten
… soweit dadurch nicht die Befriedigung deiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird. Deine Eltern haben aber das Recht, solche Verpflichtungsverhältnisse aus wichtigen Gründen vorzeitig zu lösen, z. B wenn deine Schulleistungen darunter leiden.
Beispiel: Für eine kranke Nachbarin gegen Geld die Besorgung kleinerer Einkäufe übernehmen.
einen Ferialjob ausüben
… sofern du deine Schulpflicht (9. Schulstufe) beendet und du das 15. Lebensjahr vollendet hast.
über dein Einkommen aus eigenem Erwerb selbstständig verfügen
… sofern dadurch die Gefährdung deiner Lebensbedürfnisse nicht eintritt.
Beispiel: Du kaufst mit deinem Taschengeld für dein Fahrrad / Moped Ersatzteile oder lässt eine kleine Reparatur an deinem Fahrrad / Moped durchführen.
Definition: „Gefährdung deiner Lebensbedürfnisse“
Die Gefährdung ist dann gegeben, wenn du als mündiger Minderjähriger finanzielle Verpflichtungen eingehst, die verhindern, dass du dich mit deinem Arbeitseinkommen selbst erhalten kannst.
Zum Beispiel wenn du als Minderjähriger dein ganzes Einkommen für den Ankauf eines Mopeds ausgibst. In einem solchen Fall bedarf ein solches Rechtsgeschäft (der Mopedkauf) der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (üblicherweise sind das deine Eltern). Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden.
Die Gefährdung ist dann gegeben, wenn du als mündiger Minderjähriger finanzielle Verpflichtungen eingehst, die verhindern, dass du dich mit deinem Arbeitseinkommen selbst erhalten kannst.
Zum Beispiel wenn du als Minderjähriger dein ganzes Einkommen für den Ankauf eines Mopeds ausgibst. In einem solchen Fall bedarf ein solches Rechtsgeschäft (der Mopedkauf) der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (üblicherweise sind das deine Eltern). Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden.
Kontakt
Hast du dazu Fragen oder ein konkretes Problem? Unsere Konsumentenabteilung hilft dir gerne weiter.Telefon 050/258-3000
Fax 050/258-3001
konsumentenschutz@ak-vorarlberg.at
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Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr
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