
Pflichtpraktikum
Haftung
Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), melde dich bitte sofort in unserer Lehrlings- und Jugendabteilung!

Broschüren
