
Pflichtpraktikum
Hinweis / Grundlagen
Hinweis
Diese Informationen richten sich an alle, die ein Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe absolvieren müssen. Solltest du in einem anderen Bereich praktizieren, gelten andere Bestimmungen. Bitte informiere dich bei uns.Als Praktikant/in bist du Mitglied der AK Vorarlberg. In den verschiedenen Abteilungen unseres Hauses beraten wir dich unter anderem in folgenden Bereichen:
- Arbeitsrecht
- Lehrlings- und Jugendrecht
- Konsumentenschutz
- Bildung (Fort- und Weiterbildung)
Unser Angebot sowie der eventuell von dir benötigte Rechtsschutz sind kostenlos.
Die Grundlagen deines Praktikums
Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d.h., dassalle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivvertrag, Kinder und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten. Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen Schüler/innen auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK.
Achtung: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen melde dich bitte umgehend bei uns.

Broschüren
