AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Hintergrund

Lehre
Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der für eine Berufsgruppe (z.B. Friseure) oder Branche (z.B. Gastgewerbe, Baugewerbe) abgeschlossen wird. Im Kollektivvertrag ist geregelt, welche Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis bestehen. An diese Rechte und Pflichten muss man sich halten wie an Gesetze.

Der Kollektivvertrag wird zwischen der Interessensvertretung der Arbeitgeber/innen (Wirtschaftskammer) und der Interessensvertretung der Arbeitnehmer/innen (Gewerkschaft) ausverhandelt.

Einige wichtige Punkte, die im Kollektivvertrag geregelt sind:

  • Lehrlingsentschädigung
  • Arbeitszeit
  • Sonderzahlungen
  • Zulagen
  • Pauschalen (z.B. Kleiderpauschale)
  • Entgelt bei Arbeitsverhinderung
  • Weiterverwendungszeit
  • Internatskostenregelung

Der Kollektivvertrag wird in drei Geltungsbereiche aufgeteilt:

  • Der persönliche Geltungsbereich bestimmt, für welche Arbeitnehmer/innen der Kollektivvertrag zuständig ist (z.B. Kollektivvertrag für Arbeiter oder für Angestellte).
  • Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branchen, für die der Kollektivvertrag gilt (z.B. Kollektivvertrag für Metall, Handel oder Angestellte im Gewerbe).
  • Der räumliche Geltungsbereich bestimmt das Gebiet, in dem der Kollektivvertrag gilt (z.B. für jedes Bundesland ein eigener Kollektivvertrag).

Der Kollektivvertrag muss in jedem Betrieb so aufgelegt werden, dass er für alle Arbeitnehmer/innen zugänglich ist.

Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast, melde dich bei uns: info@akbasics.at

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