AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Lehre
Lehrabschlussprüfung / Weiterverwendungszeit bzw. Behaltepflicht

Lehrabschlussprüfung

Am Ende deiner Lehrzeit kannst/sollst du die Lehrabschlussprüfung ablegen. Wichtige Informationen zur Lehrabschlussprüfung:

  • Der Termin kann grundsätzlich bereits zehn Wochen vor Ende deiner Lehrzeit liegen. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer anmeldest.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  • Die theoretische Prüfung entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hast.
  • Bei deinem ersten Antreten zur Lehrabschlussprüfung muss dir dein Lehrberechtigter die notwendige Zeit bezahlt freigeben. Er muss auch die Kosten der Prüfungsgebühr (Prüfungstaxe) bezahlen und die notwendigen Prüfungsmaterialien zur Verfügung stellen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn du während deiner Lehrzeit oder während deiner Weiterverwendungszeit zur Prüfung antrittst.

Achtung: Wenn du deine Lehrabschlussprüfung während der Lehrzeit erfolgreich ablegst, endet deine Lehrzeit mit dem darauf folgenden Sonntag.

Weiterverwendungszeit bzw. Behaltepflicht

Wichtige Informationen zur Weiterverwendungszeit/Behaltezeit:

  • Nach Ablauf deiner Lehrzeit ist dein Lehrberechtigter verpflichtet, dich drei Monate im erlernten Beruf im Betrieb weiterzubeschäftigen.
  • Warst du weniger als die Hälfte der Lehrzeit in diesem Lehrbetrieb, dann beträgt die Behaltezeit nur 1,5 Monate.
  • Achtung: In vielen Kollektivverträgen ist eine zusätzliche Behaltezeit festgelegt. Das heißt, dass die Behaltezeit auch länger dauern kann (z.B. fünf Monate im Handel).
  • Wichtig für dich ist, dass du diese Zeit in Anspruch nehmen kannst, aber nicht musst!
  • Wenn du die Behaltezeit in Anspruch nimmst und in weiterer Folge dein Dienstverhältnis auflösen möchtest, musst du die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Kündigungsfrist beachten.
  • Lehrabschlussprüfung vor Lehrzeitende: Das Lehrverhältnis endet am Sonntag nach der Prüfung, wenn du diese bestanden hast. Die Behaltezeit beginnt am darauf folgenden Montag.
  • Lehrabschlussprüfung nach Lehrzeitende: Die Behaltefrist beginnt am Tag nach dem im Vertrag vereinbarten Lehrzeitende.

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