AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Lehre
Lehrlingsentschädigung

Dein Lehrberechtigter ist verpflichtet dir eine Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. Die Höhe dieser Lehrlingsentschädigung ist in der Regel in deinem Kollektivvertrag festgelegt. Dieser regelt auch die Höhe des Weihnachtsgelds und Urlaubsgelds.

Es kann sein, dass es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt. Es kann sein, dass im Kollektivvertrag für deinen Lehrberuf die Entlohnung nicht festgelegt wurde.

In einem dieser Fälle musst du die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem Lehrberechtigten selber vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag schriftlich festgehalten werden!

Dein Lehrberechtigter ist verpflichtet, dir monatlich einen Lohnzettel zu geben. Auf diesem Lohnzettel müssen alle Lohnbestandteile stehen:

  • Lehrlingsentschädigung
  • Überstunden
  • Zulagen
  • Sonderzahlungen
  • Abzüge


Wenn dir die Lehrlingsentschädigung oder Teile davon (Überstunden) nicht ausbezahlt werden, musst du deine Ansprüche sofort beim Lehrberechtigten schriftlich einfordern. Ansonsten können deine Ansprüche auf dieses Geld verfallen.


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