
Lehre
Lehrvertrag
In deinem Lehrvertrag muss auf jeden Fall
Der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag innerhalb von drei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anmelden. Er muss dich darüber informieren. In weiterer Folge muss der Lehrvertrag von allen Vertragspartner/innen unterschrieben werden.
Die Vertragspartner/innen sind:
Der unterschriebene Lehrvertrag wird dann von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eingetragen. Danach erhältst du deinen Lehrvertrag.
Solltest du diesbezüglich Fragen haben, so wende dich unsere Lehrlings- und Jugendabteilung.
- der vereinbarte Lehrberuf und
- die Lehrzeitdauer (Ausbildungsbeginn und Ausbildungsende) enthalten sein.
Der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag innerhalb von drei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anmelden. Er muss dich darüber informieren. In weiterer Folge muss der Lehrvertrag von allen Vertragspartner/innen unterschrieben werden.
Die Vertragspartner/innen sind:
- Lehrling
- Lehrberechtigte/r und
- gesetzliche Vertreter/innen des Lehrlings
Der unterschriebene Lehrvertrag wird dann von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eingetragen. Danach erhältst du deinen Lehrvertrag.
Solltest du diesbezüglich Fragen haben, so wende dich unsere Lehrlings- und Jugendabteilung.
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