AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Hintergrund

Konsument
Moped / Auto

Auto - was du beachten musst

Du hast genug vom Bus- und Zugfahren und möchtest frei sein, einfach selbst entscheiden können wann und wo du von A nach B kommst? Bereits mit 16 ½ Jahren ist es dir möglich die Autoführerscheinausbildung in Angriff zu nehmen.

Doch vom Führerschein bis zum abgeschlossenen Autokauf hast du als Jugendlicher einige Dinge zu beachten:

  • Der Führerschein wird dir nicht geschenkt. Besonders hier im Ländle ist der Führerschein eine teure und aufwendige Sache.
  • Willst du dir bei bestandener Prüfung ein gebrauchtes Auto kaufen, kommen Kosten wie Anmeldegebühren, Autobahnpickerl, Reparaturen und Versicherungskosten dazu, die du unbedingt in deiner Planung zu berücksichtigen hast.
  • Sei vorsichtig beim Unterschreiben von Autokaufverträgen. Besonders hier kann es passieren, dass du wichtige Dinge übersiehst und du somit mit Mehrkosten zu rechnen hast.

Tipp:
Am Anfang solltest du bei Verträgen, die du nicht ganz verstehst oder bei denen du nicht sicher bist, deine Eltern oder eine professionelle Institution wie die AK Vorarlberg um Rat fragen. Auch wenn du dich mit Autos nicht auskennst, gibt es Werkstätten und Autoclubs, die dafür zuständig sind, das Auto von oben bis unten durchzuchecken.

Moped - was du beachten musst

Ein Moped darfst du dann lenken, wenn du einen entsprechenden Mopedausweis oder einen Führerschein einer beliebigen Klasse hast. Mindestalter: frühestens mit 15 Jahren.

Auf Mopeds darfst du nur eine weitere Person mitgenehmen. Für Mitfahrer, die jünger als 8 Jahre sind, ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Für Lenker und Mitfahrer gilt Helmpflicht. Ein Moped musst du immer mit Abblendlicht fahren und Verbandszeug mitführen.

Die Mopedprüfung kannst du frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegen. Der Ausweis wird dir aber erst am 15. Geburtstag ausgehändigt. Wenn du unter 16 Jahren bist, benötigst du eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Tuning

Viele Auto- und Zweiradliebhaber können sich dafür begeistern, ihren fahrbaren Untersatz etwas “aufzumotzen”. Die Begeisterung verkommt aber nicht selten zur bösen Überraschung, wenn es im Zuge von Verkehrskontrollen zu Beanstandungen kommt. Konkret dann, wenn sich herausstellt, dass vorgenommene Umbauten am Fahrzeug im Typenschein nicht vermerkt sind bzw. die Verkehrs- und Betriebssicherheit herabsetzen.

Dabei ist die Rechtslage einigermaßen klar: Die Durchführung von Änderungen am Kfz, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss in den Typenschein bzw. bei einem importierten Fahrzeug in die Einzelgenehmigung eingetragen werden.

Beispiel: Lenkstangen von Krafträdern, deren Breite kleiner als 40 oder größer als 80 Zentimeter ist; Änderungen am Motor, am Fahrwerk, Karosserieanbauteile usw.

Sachschaden - Personenschaden

Bei Sachschäden gelten andere (gesetzliche) Verhaltensregeln als bei Unfällen mit Personenschaden. Bei bloßen Sachschäden (z. B. Blechschaden) ist es in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Ausnahme: Der Unfallverursacher kann den Geschädigten nicht ausfindig machen.

Wird jedoch bei einem Unfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, musst du – neben den vorgeschriebenen Sofortmaßnahmen (z. B. Warndreieck, Erste Hilfe) – die Polizei verständigen.

Versicherung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.

Die Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen. Eine Schadenersatzverpflichtung entsteht aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges und hat den Sinn, gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners zu bezahlen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Damit auch dein Versicherungsschutz gewährleistet ist, achte darauf immer pünktlich deine Versicherung zu bezahlen. Dies gilt besonders für die Erstprämie. Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Millionen Euro.

Kontakt

Hast du dazu Fragen oder ein konkretes Problem? Unsere Konsumentenabteilung hilft dir gerne weiter.

T 050/258-3000
F 050/258-3001
konsumentenschutz@ak-vorarlberg.at

Montag bis Donnerstag, 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Termine nach Absprache!

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