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Hinweis

Diese Informationen richten sich an alle, die ein Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe absolvieren müssen. Solltest du in einem anderem Bereich praktizieren, gelten andere Bestimmungen. Bitte informiere dich bei uns.

Als PraktikantIn bist du Mitglied der Arbeiterkammer Vorarlberg. In den verschiedenen Abteilungen unseres Hauses beraten wir dich unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsrecht
  • Lehrlings- und Jugendrecht
  • Konsumentenschutz
  • Bildung (Fort- und Weiterbildung)

Unser Angebot sowie der eventuell von dir benötigte Rechtsschutz sind kostenlos.

 
Grundlagen Praktikum

Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d. h., dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivvertrag, Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten. Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen SchülerInnen auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK.

Achtung: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen melde dich bitte umgehend in der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer.

 
Deine Arbeitszeit

Für SchülerInnen unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:

  • Arbeitszeit: grundsätzlich 8 Stunden täglich/40 Stunden wöchentlich
  • Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag abgegolten werden
  • ab 16 Jahren darf bis 23:00 Uhr gearbeitet werden, unter 16 Jahren nur bis 20:00 Uhr
  • eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden
  • eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23:00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11:00 Uhr mit der Arbeit beginnen)
  • Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu
  • jeder zweite Sonntag ist arbeitsfrei

Hinweis: Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. Fordere deinen Arbeitszeitenkalender an.

 
Deine Entlohnung

Dein Lohn entspricht der Lehrlingsentschädigung jenes Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse entspricht. Du musst monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthalten muss:

  • Lohn bis zum letzten Arbeitstag
  • Anteilige Jahresremuneration (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit
  • Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub
  • Feiertagsarbeit muss extra abgegolten werden
  • Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und sofort eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.

Achtung: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig (mit Hilfe der AK) geltend machst!

Hinweis: Deine genaue Entlohnung erfährst du bei uns in der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK; wir überprüfen auch deine Abrechnungen.

 
Unterkunft und Verpflegung

Grundsätzlich gilt hier freie Vereinbarung mit dem Betrieb. Meistens werden diese Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Unterkunft sowie für Waschleistungen kann in Vorarlberg ein monatlicher Betrag einbehalten werden. Deine Unterkunft muss bestimmte Mindeststandards wie Fenster, versperrbarer Schrank, Bett mit Bettzeug und Waschgelegenheit erfüllen.

 
Das Finanzamt

Auch während des Praktikums erhalten deine Eltern die Familienbeihilfe. Erst wenn dein Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, wird die Familienbeihilfe gestrichen.

Bis fünf Jahre nach deinem Praktikum kannst du bei deinem Finanzamt eine so genannte Arbeitnehmerveranlagung mit dem entsprechenden Formular (L1) durchführen. In diesem Fall erhältst du einen bestimmten Betrag (Negativsteuer) zurück. Das Formular und weitere Informationen erhältst du bei uns in der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer.

 
Abfertigung neu

Dein Dienstgeber muss ab Beginn deines Arbeitsverhältnisses (Praktikum) einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes (inklusive allfälliger Sonderzahlungen) an deinen zuständigen Krankenversicherungsträger (z. B. Vorarlberger Gebietskrankenkasse) weiterleiten. Dieser überweist den Betrag an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse deines Betriebes. Dein Arbeitsverhältnis (Praktikum) muss länger als ein Monat dauern. Der erste Monat ist für deinen Arbeitgeber jedenfalls beitragsfrei.

Wenn du innerhalb der nächsten 12 Monate wieder ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber vereinbarst, setzt die Beitragspflicht für deinen Dienstgeber mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein.

 
Deine Haftung

Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z. B. durch Lohnabzug), melde dich bitte sofort bei uns!

 
Praktikum im Ausland

Solltest du dich für eine Praxisstelle im Ausland interessieren, beachte, dass die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes gelten. Die AK kann in diesen Fällen keinen Rechtsschutz garantieren.

Hinweis: Musterformulare für Praxisverträge in verschiedenen Sprachen erhältst du in der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer!

 
Checkliste

vor dem Praktikum

  • Ich habe einen Praxisbetrieb gefunden und die Schule informiert.
  • Ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben.
  • Ich habe meine Unterkunft und Verpflegung organisiert.
  • Ich weiß, dass mir die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK wichtige Informationen über mein Praktikum gibt.

während des Praktikums
  • Ich bin bei der Gebietskrankenkasse gemeldet.
  • Ich erhalte meinen monatlichen Lohn und die Abrechnungen.
  • Ich schreibe täglich meine Arbeitszeiten auf.
  • Ich weiß, wer mir bei Fragen und Problemen hilft.

nach dem Praktikum
  • Ich habe meine Ansprüche und meine Endabrechnung erhalten.
  • Ich habe meine Arbeitspapiere (Jahreslohnzettel fürs Finanzamt, Praxisbestätigung für die Schule) erhalten.
  • Ich weiß, dass bei der Lehrlings- und Jugendabteilung meine Endabrechnung kontrolliert wird.