AK Basics. Die Jugendwebseite der AK Vorarlberg.

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Hintergrund

Ferialjob
Was ist ein Ferialjob?

Wenn du in den Ferien arbeitest, begründest du ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Das ist erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt.

Es gelten auch für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Dieser gilt für eine bestimmte Branche (z.B. Handel, Metallgewerbe usw.) und regelt die wichtigsten Details deiner Tätigkeit. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden (z.B. in einem so genannten Dienstzettel).

Wichtig! Als ArbeitnehmerIn musst du vom Betrieb bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden.

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