
Geld & Co.
Bildungszuschuss - Wohnzuschuss
Wenn du als Lehrling aufgrund deines Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier, einen Heimplatz oder eine Zweitwohnung angewiesen bist und die Kosten selbst bezahlen musst, kannst du um einen Wohnzuschuss für Lehrlinge ansuchen.
Der Antrag muss bei Besuch der Berufsschule, spätestens drei Monate nach Ende der Fachklasse, für Zweitwohnsitze bis Ende März für das vorangegangene Jahr gestellt werden.
Wir sagen dir, wer gefördert wird und wie du den Antrag stellst. Die nötigen Formulare und die Richtlinien kannst du auch direkt auf der Homepage zum Bildungszuschuss downloaden.
Informier dich, Anruf genügt! info@bildungszuschuss.at oder T 050/258-4200
Der Antrag muss bei Besuch der Berufsschule, spätestens drei Monate nach Ende der Fachklasse, für Zweitwohnsitze bis Ende März für das vorangegangene Jahr gestellt werden.
Wir sagen dir, wer gefördert wird und wie du den Antrag stellst. Die nötigen Formulare und die Richtlinien kannst du auch direkt auf der Homepage zum Bildungszuschuss downloaden.
Informier dich, Anruf genügt! info@bildungszuschuss.at oder T 050/258-4200

